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Widerrufsrecht

8 September 2011 No Comment

Das Versicherungsvertragsgesetz gesteht jedem Versicherungsnehmer das Recht zu, einen Versicherungsvertrag binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss zu kündigen. Dieses sogenannte Widerrufsrecht gilt auch in der Kfz Versicherung. Nur bei Lebensversicherungen beträgt die Widerrufsfrist dreißig Tage. Das Recht gilt nicht für Verträge über vorläufige Deckung. Auch Verträge mit weniger als einem Monat Laufzeit sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Bedeutsam erscheinen aus der Sicht des Versicherungsnehmers Beginn und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts.

Das Widerrufsrecht beginnt, wenn dem Versicherungsnehmer u. a. der Versicherungsschein, auch Police genannt, die allgemeinen Versicherungsbedingungen mit den speziellen Vertragsbestimmungen sowie die Belehrung über das Widerrufsrecht schriftlich übermittelt wurden. Versäumt es die Kfz Versicherung beispielsweise, den Kunden über den Widerruf in Textform zu belehren, fängt die Frist nicht an zu laufen. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer seine Autoversicherung so lange fristlos kündigen kann, bis er alle gesetzlich festgelegten Unterlagen erhalten hat. Widerruft der Kunde innerhalb der zweiwöchigen Frist den Vertrag, hat ihm die Kfz Versicherung denjenigen Teil der Versicherungsprämie binnen dreißig Tagen nach dem Widerruf zu erstatten, der auf die Zeit nach dem Zugang des Widerrufs entfällt. Ist der Versicherungsnehmer nicht über sein Recht belehrt worden, kann er die gesamte Prämie für das erste Jahr rückwirkend verlangen – vorausgesetzt, er hat keine Versicherungsleistungen erhalten.

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