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Vertragsstrafe

11 September 2011 No Comment

Vertragsstrafen kann eine Autoversicherung verhängen, wenn Versicherungsnehmer falsche Angaben zu ihrem Versicherungsverhältnis machen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn beim Vertragsabschluss eine anderweitige Nutzung des Fahrzeugs verschwiegen wird. Die Vertragsstrafe ist aber nicht der einzige monetäre Nachteil für den Versicherten: Zudem muss er die Differenz zwischen eigentlich angefallenen und tatsächlich gezahlten Prämien nachträglich begleichen. Noch viel folgenschwerer kann eine dritte Konsequenz sein. Bei einem Schadensfall kann der Versicherungsschutz entfallen. Das trifft für jene Situationen zu, die ursprünglich nicht angegeben wurden. Versicherte sollten deshalb beim Ausfüllen des Vertrages Sorgfalt walten lassen und die Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Aber nicht nur beim Vertragsabschluss gilt es, darauf zu achten. Eine Vertragsstrafe plus die eben erwähnten weiteren Folgen drohen auch dann, wenn während des Versicherungsverhältnisses Änderungen der Bedingungen dem Versicherer nicht mitgeteilt werden. Am besten melden Versicherungsnehmer entsprechende Informationen, bevor sie Realität werden. Sollte dies vergessen werden, empfiehlt es sich, sie zumindest zeitnah nachzureichen. Die Höhe der jeweiligen Vertragsstrafe bestimmt jede Kfz Versicherung einzeln. Sie ist in der Regel aber empfindlich und kann sogar bis zu dem Betrag einer Jahresprämie reichen.

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