Versicherungswechsel
Mit einem Versicherungswechsel kann jeder bei der Kfz Versicherung eine Menge Geld sparen. Nicht nur einmalig, sondern jeden Monat. Im Gegensatz zum Wechsel einer normalen Geschäftsverbindung sollte dieser Wechsel allerdings etwas gründlicher vorgenommen werden. Grund dafür ist die Versicherungspflicht im Bereich der Haftpflichtversicherung.
Deshalb beginnt der Versicherungswechsel mit der Suche nach einem günstigeren und neuen Versicherungsvertrag. Aufgrund der unterschiedlichen Rabatt- und Tarifierungsmerkmale ergibt sich in den meisten Fällen ein günstigerer Beitrag, als bei der bisherigen Versicherung. Wenn keine Beitragserhöhung der Autoversicherung vorliegt, dann kann der Versicherungswechsel lediglich zum Jahresbeginn bei rechtzeitiger Kündigung erfolgen. Manche Versicherungsunternehmen bieten hier sogar einen virtuellen Wechselwecker an, damit dieser Termin nicht verpasst wird.
Hat der Versicherungsnehmer nunmehr eine Police bei seiner neuen Versicherung abgeschlossen, dann kann er die alte Versicherung kündigen. Aus Nachweisgründen am besten immer per Einschreiben mit Rückschein, dann kann der tatsächliche Termin der Abgabe der Willenserklärung rechtssicher nachvollzogen werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass die schriftliche Kündigung der Kfz Versicherung spätestens zum 30.11. dem versicherer vorzuliegen hat.
So vollzieht sich dann reibungslos (beispielsweise zum 01. Januar) die Versicherung durch den neuen, anstatt den alten Versicherer. Übrigens übernimmt der neue Versicherer auch die bisherigen Schadensfreiheitsklassen, so dass der Versicherungsnehmer nicht mit einem Neukundenzuschlag rechnen muss.