Versicherungsbeginn (Versicherungsende)
Wer ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden möchte, muss nachweisen, dass er hierfür eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Dafür erhält der Versicherungsnehmer von seiner Autoversicherung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) per Mail, Post oder auch telefonisch. Sobald das Fahrzeug zugelassen wurde, besteht ein vorläufiger Versicherungsschutz. Der eigentliche Versicherungsbeginn ist, wenn die Versicherung den Antrag angenommen hat. Dann erfolgt auch die Aushändigung der Versicherungspolice an den Versicherungsnehmer.
Bei der KFZ-Versicherung gibt es jedoch keinen vorher festgelegten Zeitraum der Gültigkeit von Versicherungsbeginn und Versicherungsende. In den meisten Fällen endet die KFZ-Versicherung zum Jahresende. Wird diese nicht gekündigt verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Bei einigen Versicherungen ist das Versicherungsende jedoch auch unterjährig. Das genaue Datum kann der Versicherungspolice entnommen werden.
Neben einer ordentlichen Kündigung zum Ende der Laufzeit gibt es auch Möglichkeiten eine Autoversicherung vorzeitig zu kündigen. Dies ist der Fall, wenn die Gesellschaft eine Prämienerhöhung durchführt, ohne die Leistungen entsprechend anzupassen. Eine weitere Möglichkeit die Versicherung vorzeitig zu kündigen besteht, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden gemeldet hat. Dabei ist es unerheblich, ob die Versicherung den Schaden übernommen oder eine Regulierung abgelehnt hat. Wird das versicherte Fahrzeug abgemeldet, erlischt die Versicherung automatisch mit dem Tag der Abmeldung.