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Versicherungsaufsicht

10 September 2011 No Comment

Zu Versicherungen müssen Menschen ein besonderes Vertrauensverhältnis haben, sie müssen sich auf diese im Schadensfall verlassen können. Oftmals sind Schadenssummen nämlich dermaßen hoch, dass sie die Versicherungsnehmer in die persönliche Insolvenz treiben könnten. Genau dies ist der Grund dafür, dass Policen abgeschlossen werden sowie dass in einigen Bereichen sogar eine Versicherungspflicht besteht. Das gilt zum Beispiel hinsichtlich der Haftpflicht bei der Kfz Versicherung. Damit will der Staat garantieren, dass ein Geschädigter bei einem Unfall seine Kosten durch die Autoversicherung des Verursachers erstattet bekommt. Voraussetzung dafür ist, dass Versicherungen als privatwirtschaftliche Unternehmen zahlungsfähig sind. Deswegen gibt es eine staatliche Versicherungsaufsicht, welche sämtliche Versicherer streng kontrolliert.

Diese Versicherungsaufsicht ist Bestandteil der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mit Ausnahme der Sozialversicherungen ist diese Behörde für sämtliche Versicherungen mit Sitz in Deutschland zuständig. Sie hat bei ihrer Tätigkeit weitreichende Kompetenzen, sie prüft und genehmigt Neugründungen und beaufsichtigt den laufenden Betrieb. Voraussetzungen für eine Zulassung sind unter anderen ein Geschäftsplan mit klarer Formulierung der Geschäftsfelder, der Nachweis ausreichender finanzieller Eigenmittel sowie die Benennung von zwei fachlich geeigneten Geschäftsführern. Bei bestehenden Versicherern kontrolliert die Versicherungsaufsicht laufend, ob solide gewirtschaftet wird, ob also beispielsweise genug Rückstellungen getätigt werden oder die Buchführung stimmig ist. Zudem müssen Versicherungen für den Notfall ausreichend rückversichert sind.

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