Sonderzubehör
Der Begriff des Sonderzubehörs ist mehr in der Welt der Individualisierung von Fahrzeugen und der liebevollen Suche nach Ausstattungsdetails durch den Neuwagenkäufer zu finden. In der Autoversicherung spielt das Sonderzubehör bei der Haftpflichtversicherung gar keine Rolle, bei Teil- und Vollkasko lediglich durch eine leichte Anhebung des Neuwertes des Fahrzeuges.
Deshalb gibt es auch keine Differenzierung der Versicherungsprämien nach Autofarbe oder einer eingebauten Klimaanlage, obwohl man denken könnte, dass beide Zusatzeinbauten einen positiven Einfluß durch Verringerung des Versicherungsrisikos leisten würden.
Nur in einem Fall hat Sonderzubehör einen Einfluß auf die Kfz Versicherung: Wenn es sich beispielsweise um um Veränderungen an Motor, Federung/Fahrwerk oder auch Beleuchtung handelt und keine Allgemeine Betriebserlaubnis für die verbauten Teile besteht. Dann riskiert der Versicherungsnehmer die Straßenzulassung mit allen Folgen für den Versicherungsschutz. Dieser seltene Extremfall ist aber der einzige, bei dem man sich massive Auswirkungen von Sonderzubehör auf den Versicherungsschutz vorstellen kann.