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Ruheversicherung

11 September 2011 No Comment

Wer sein Fahrzeug kurzzeitig stilllegen möchte, kann bei seiner KFZ-Versicherung eine sogenannte Ruheversicherung beantragen. Der Zeitraum der Stilllegung muss mindestens zwei Wochen und darf höchsten 12 Monate betragen. Für diesen Zeitraum der Ruheversicherung muss der Versicherungsnehmer keine Beiträge bezahlen. Der Versicherungsschutz wird trotzdem in einem gewissen Rahmen weiter gewährt. In welchem Rahmen bei einer Ruheversicherung der Versicherungsschutz gewährt wird, kann man im § 5 Abs. 2 der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) nachlesen.

Eine Ruheversicherung ist sowohl für die KFZ-Haftpflichtversicherung wie auch für die Teilkasko möglich. Voraussetzung ist, dass die Teilkaskoversicherung bereits vorher bestanden hat. Das Fahrzeug darf während dieser Zeit nur innerhalb des Einstellraumes bzw. des abgegrenzten Abstellplatzes genutzt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, das Fahrzeug während der Stilllegung auf öffentlichen Plätzen abzustellen. Ist die Stilllegung beendet, läuft der Versicherungsschutz im selben Umfang wie vorher weiter. Eine solche Versicherung ist besonders für Motorräder bzw. Cabrios sinnvoll, da diese zumeist nur während der Sommermonate genutzt werden.

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