Rückdatierung des Versicherungsbeginns
Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns ist eine vielfach angewendete Maßnahme, um schneller in eine höhere Schadenfreiheitsklasse zu wechseln. Ein Führerscheinneuling beginnt in der Regel immer in der Schadenfreiheitsklasse 0. Damit muss er je nach Versicherung bis zu 240 Prozent der Versicherungsprämie bezahlen. Die Gesellschaften nehmen die Einstufungen immer zum 01. Januar eines Jahres vor. Kommt es nun zu einer Rückdatierung des Versicherungsbeginns auf das erste oder zweite Halbjahr, so kann der Versicherungsnehmer schneller in die nächste Schadenfreiheitsklasse wechseln.
Um eine Rückdatierung vorzunehmen, muss der Versicherungsvertrag mindestens seit einem halben Jahr bestanden haben. Zudem muss der Versicherungsnehmer in dieser Zeit unfallfrei gefahren sein. Ob eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns möglich ist, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Nicht alle Versicherungsgesellschaften bieten diese Möglichkeit an. Eventuell werden an die Rückdatierung auch noch weitere Bedingungen geknüpft.