Rabattschutz
Wird durch die KFZ-Versicherung ein Schaden reguliert, erfolgt eine entsprechende Rückstufung des Versicherungsnehmers in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Dies führt dann gleichzeitig auch zu einem teilweise erheblichen Anstieg der Versicherungsprämie. Wer einen Rabattschutz in seinem Versicherungsvertrag einbaut entgeht damit einer entsprechenden Rückstufung. Je nach Versicherung gilt der Rabattschutz auch führ mehrere Schadensfälle.
Ein Rabattschutz wird von Versicherungen in der Regel nur für die Versicherungsnehmer angeboten, die sich in einer entsprechenden Mindestschadensfreiheitsklasse befindet. Welche dies ist, wird von der jeweiligen Autoversicherung festgelegt. Der Grund, warum Versicherungen einen solchen Schutz anbieten, liegt in der Bindung die der Versicherungsnehmer mit der Gesellschaft eingeht. Denn die Sondereinstufung gilt nur für die jeweilige Versicherung. Kommt es zu einem Versicherungswechsel, wird der Versicherungsnehmer regulär zurückgestuft und muss bei der neuen Gesellschaft die Beiträge für die schlechtere Schadenfreiheitsklasse bezahlen.