Partnerrabatt
Viele Autoversicherungen gewähren ihren Kunden inzwischen einen Partnerrabatt. Diesen kann man als Ehe- oder Lebenspartner bekommen. Für die Genehmigung ist es erforderlich, dass beide Partner im Versicherungsvertrag als Fahrer eingetragen werden. Der Partnerrabatt ist allerdings nicht dasselbe wie die Ehegattenregelung, durch die man ein neues Auto in der Erstversicherung direkt in die Schadensfreiheitsklasse des Ehegatten eintragen lassen kann.
Der Vorteil beim Partnerrabatt ist, dass der fällige Versicherungsbetrag sinken kann, im Vergleich zu Versicherungsbeiträgen bei mehreren eingetragenen Fahrern. Denn die Versicherungsanbieter sind der Meinung, dass das Unfallrisiko niedriger ist, wenn nur zwei Fahrer mit dem Wagen fahren, anstelle von mehreren. Wer sein Auto also regelmäßig dem Lebenspartner zur Verfügung stellt, sollte sich eine KFZ Versicherung suchen, die den Partnerrabatt anbietet. Wird das Fahrzeug allerdings von mehreren Personen genutzt, kann man keinen derartigen Rabatt bekommen und sollte das in der Versicherung unbedingt angeben. Im Falle eines Unfalls einer nicht im Versicherungsvertrag angegebenen Person, werden ansonsten keinerlei Kosten übernommen.