Ombudsmann
Der Ombudsmann ist eine nach schwedischem Vorbild ins Leben gerufene unabhängige Schlichtungsstelle. Auf den verschiedensten politischen und nichtpolitischen Feldern ist es seine Aufgabe, Streitfälle ohne Rechtsanwälte und Gerichte für beide Seiten zufriedenstellend zu lösen. Die Anrufung der Einrichtung Ombudsmann ist kostenfrei. Auch das Ergebnis einer für alle Beteiligten befriedigenden Lösung zieht keine Kosten oder Gebühren nach sich.
Der eigens von der Versicherungswirtschaft entwickelte Ombudsmann soll Streitfälle zwischen Versicherungsgesellschaft auf der einen Seite und Versicherungsnehmer auf der anderen Seite möglichst unbürokratisch schlichten. Für Sachversicherungen, beispielsweise die Autoversicherung, steht ein Ombudsmann zur Verfügung, während für Krankenversicherungen eine andere Schiedsstelle tätig ist. Wird er von einem Versicherungsnehmer eingeschaltet, fordert er das betroffene Unternehmen, etwa eine Kfz Versicherung, zu einer Stellungnahme auf. Sofern keine Einigung erzielt wird, versucht er, neutral das Problem zu lösen. Bei einem Streitwert bis zu 10.000 Euro kann er eine für beide Seiten bindende Entscheidung treffen, bei Werten zwischen 10.001 Euro und 100.000 Euro spricht er hingegen eine nicht bindende Empfehlung aus. Um Versicherungsnehmern die Suche zu erleichtern, müssen Versicherungsvertreter Namen und Kontaktdaten des zuständigen Ombudsmanns auf der Visitenkarte angeben.