Obliegenheiten
Sobald ein Versicherungsnehmer den Versicherungsantrag unterschreibt, verpflichtet er sich zu gewissen Obliegenheiten. Zum einen ist die pünktliche Zahlung der Versicherungsprämie eine solche Pflicht oder Obliegenheit. Bei einer bewussten oder grob fahrlässigen Verletzung seiner Obliegenheiten riskiert der Versicherungsnehmer den Verlust des Versicherungsschutzes. Dazu kann die Versicherungsgesellschaft auch eine entsprechende Vertragsstrafe verhängen. Diese beträgt oftmals bis zu einer kompletten Jahresprämie.
Welche Pflichten ein Versicherungsnehmer genau hat, kann er den Versicherungsbedingungen bzw. der Versicherungspolice entnehmen. Die jeweiligen Verpflichtungen ergeben sich teilweise aus rechtlichen Bestimmungen und teilweise aus vertraglichen Vereinbarungen. Eine gesetzliche Obliegenheit wird zum Beispiel verletzt, wenn der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss fährt. Ein Beispiel für vertragliche Obliegenheiten ist die Pflicht im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen und wichtige Änderungen unverzüglich der Versicherung zu melden. Außerdem ist der Versicherte verpflichtet, nach Eintritt eines Versicherungsereignisses zu einer wahrheitsgemäßen und vollständigen Aufklärung beizutragen.