Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung schützt nicht das bereits durch die Haftpflicht bzw. die Kaskoversicherung versicherte Fahrzeug selbst, sondern die damit fahrenden Personen vor finanziellen Schäden oder auch den gesundheitlichen Folgen eines Unfalls. Deshalb bemisst sich diese Versicherung im Wesentlichen nach der versicherten Personenzahl und den versicherten Beträgen.
Hierbei kann der Versicherungsnehmer gezielt auswählen, welche Gesamtsumme als Versicherungssumme für Tod oder gesundheitliche Beeinträchtigung der mitfahrenden Personen zur Verfügung steht. Wählt er beispielsweise 100.000 Euro Versicherungssumme, so wird dieser Gesamt. bzw. Pauchalbetrag der Insassenunfallversicherung durch die Anzahl der mitfahrenden Personen geteilt. Bei vier Personen ergäbe sich dann eine Unfallleistung von 25.000,– Euro pro Person, bei nur zwei im Auto sitzenden Personen von 50.000,– Euro.
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