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Folgeprämienverzug

11 September 2011 No Comment

Folgeprämien sind bei einer Autoversicherung all jene Beiträge, die nach der Zahlung der ersten Prämie nach Vertragsabschluss anfallen. Folglich ist der Folgeprämienverzug dann gegeben, wenn ein Versicherungsnehmer bei einem dieser Beiträge nicht rechtzeitig seiner Zahlungspflicht nachkommt. Ist dies der Fall, wird der Versicherer die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen anmahnen und zusätzlich zu dem geforderten Betrag Kosten für die Mahnung sowie eventuell für Zinsausfälle einfordern.

Sollte ein Versicherter mit einer solchen Mahnung konfrontiert sein, ist eine fristgemäße Zahlung dringend angeraten. Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist haben Versicherungen nämlich das Recht, den Versicherungsschutz zu verweigern. Gibt es dann einen Schadensfall, muss der Versicherungsnehmer allein für die Kosten aufkommen. Dies kann ihn im schlimmsten Fall finanziell ruinieren. Die Kfz Versicherung kann zudem eine Kündigung für die Police aussprechen. Diese Kündigung kann allerdings noch verhindert werden, wenn die Forderungen innerhalb eines Monats beglichen werden. Insgesamt ist festzustellen, dass Versicherte einen Folgeprämienverzug unbedingt meiden sollten: Ein solcher ist mit Mehrkosten und unnötigem Aufwand verbunden.

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