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Fahrzeugschein

10 September 2011 No Comment

Auf dem Fahrzeugschein, seit dem 01.10.2005 “Zulassungsbescheinigung Teil I” genannt, ist die Person namentlich eingetragen, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Außerdem finden sich dort die wichtigsten technischen Daten sowie das amtliche Kennzeichen des KFZ.

Bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrzeugschein in der Regel vorgezeigt werden. Die Polizei ist dadurch in der Lage zu überprüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrsgerechten Zustand befindet, beispielsweise ob Reifen der richtigen Dimension montiert sind oder ob durch einen zu großen Anhänger die zulässigen Achslasten überschritten werden. Die Vorlage des Fahrzeugscheins ist nach Aufforderung Pflicht, wird er nicht mitgeführt stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kostet 10 Euro. Aus diesem Grund wird der Fahrtzeugschein häufig im Auto aufbewahrt. Dies kann aber zur Folge haben, dass die Kfz Versicherung bei einem Diebstahl des Wagens die Zahlung verweigert. Der Grund: Mit diesem Dokument haben es die Diebe deutlich einfacher mit dem Fahrzeug zu flüchten. Insbesondere gilt dies dann, wenn das Kfz in das Ausland gebracht wird. Bei einer Kontrolle kann durch den Fahrzeugschein der Eindruck vermittelt werden, dass der Fahrer zur Fahrt berechtigt ist. Für die Autoversicherung schwinden damit die Chancen, dass der Pkw gefunden wird und die sie für den Verlust nicht zahlen muss.

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