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Fahrzeugrückholung

13 September 2011 No Comment

Der Versicherungsnehmer kann bei den meisten Versicherungen vereinbaren, dass eine eventuelle Fahrzeugrückholung durch die Versicherung übernommen wird. Dies kommt zum Beispiel dann vor, wenn ein Fahrzeug nach einem Diebstahl an einem anderen Ort wieder aufgefunden wird. Dabei kann die Fahrzeugrückholung entweder von der Versicherung oder durch den Versicherungsnehmer selbst durchgeführt werden.

Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug selbst holen möchte, übernimmt die Versicherung die Fahrtkosten je nach der Entfernung. Liegt die Entfernung zwischen 50 und 1500 Kilometern, übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Bahnfahrt in der zweiten Klasse. Bei einer Entfernung zwischen 1500 und 3000 Kilometern wird oftmals auch ein Bahnticket in der ersten Klasse übernommen. Die genauen Kilometergrenzen weichen je nach Versicherung voneinander ab und können den jeweiligen Versicherungsbedingungen oder der entsprechenden Versicherungspolice entnommen werden.

Eine Fahrzeugrückholung wird oftmals im Rahmen eines Schutzbriefes angeboten. Neben Versicherungen bieten auch die Automobilclubs für ihre Mitglieder Autoschutzbriefe mit einer Fahrzeugrückholung an.

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