Home » Lexikon

Fahrzeughalter

10 September 2011 No Comment

Der Fahrzeughalter ist die Person, die das Fahrzeug überwiegend nutzt und auch die für den Pkw anfallenden Kosten trägt. Er ist für den ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zusammen mit dem Fahrer mitverantwortlich. Entgegen der üblichen Annahme ist der Fahrzeughalter nicht zwangläufig derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Ein typischer Fall ist das erste Auto: Um die höheren Beiträge für die Autoversicherung zu umgehen, wird der Wagen nicht auf den Fahranfänger, sondern auf einen der Elternteile mit hoher Schadensfreiheitsklasse zugelassen. Genutzt wird das Fahrzeug jedoch hauptsächlich vom Fahranfänger, der den Wagen auch bezahlt hat und für Benzin und Reparaturen aufkommt. Damit ist er der Halter, und zwar unabhängig davon, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein eingetragen ist.

Diese Praxis ist üblich und legitim, solange die Kfz Versicherung davon weiß. Denn wird ein Pkw von einer weiteren Person, insbesondere eines jungen Erwachsenen, genutzt, erhöhen sich wegen der erhöhten Schadenshäufigkeit dieser Altersklasse auch die Versicherungsbeiträge.

Comments are closed.