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Fahrerunfallversicherung

13 September 2011 No Comment

Die Fahrerunfallversicherung schützt im allgemeinen jeden berechtigten Fahrer des betreffenden PKW und existiert mittlerweile im Angebot vieler Versicherungsgesellschaften. Sie ist sinnvoll, da im Gegensatz zu den sonstigen Insassen der Fahrer bei einem Unfall keine Ansprüche bei der Kfz Versicherung geltend machen kann. Die Fahrerunfallversicherung greift hingegen insbesondere dann, wenn der Fahrer den Unfall selbst verursacht hat oder die Schuldfrage unklar ist.

Eine Fahrerunfallversicherung ist zu einem niedrigen Jahresbeitrag – in etwa 20 bis 25 EUR – abschließbar und sichert Leistungen zu, die meistens unabhängig von denen aus anderen Versicherungen wie Haftpflicht oder Krankenversicherung ausgezahlt werden. Diese bestehen in einer Versicherungssumme, die bei einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Invalidität infolge eines Unfalls ausgezahlt wird, um beispielsweise notwendige behindertengerechte Umrüstungen am Fahrzeug vornehmen zu können oder Einkommensausfälle auszugleichen, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seinen vorhergehenden Beruf auszuüben. Zudem kann eine Summe vereinbart werden, die den Hinterbliebenen bei einem Unfalltod zukommt.

Da die Fahrerunfallversicherung relativ eng gesteckte Risiken abdeckt, sollte sie höchstens als Zusatz zur Autoversicherung abgeschlossen werden. Mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten allgemeinen Unfallversicherung existieren im Normalfall ausreichend umfassendere Alternativen zur Begegnung dieser Risiken.

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