Home » Lexikon

Direktregulierung

5 September 2011 No Comment

Bei dem Begriff der Direktregulierung handelt es sich um eine Beschreibung der Art und Weise, wie Schäden durch die Versicherung abgerechnet werden und wie das genaue Vorgehen bei einem Unfall ist. Hierbei übernimmt die “eigene” Versicherung die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung, was für den geschädigten Unfallbeteiligten einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis gleichkommt.

Dennoch hat die Direktregulierung nicht nur Vorteile: Manche Versicherungen verlangen die Festlegung auf von der Versicherung vorgeschlagene Vertragswerkstätten, so dass dort durch den Abschluss von Rahmenverträgen Großkundenrabatte erzielt werden. Somit ist der Versicherungsnehmer etwas eingeschränkt in der freien Auswahl der Werkstatt. Manche Versicherungen verlangen zusätzlich, dass man im Falle eines Unfalles auf einen eigenen Rechtsanwalt verzichtet und stattdessen denjenigen von der Versicherung nimmt. Hintergrund dieser Klausel ist, dass die Versicherung einen echten Rabatt für die Direktregulierung anbieten möchte und diese Kostenbestandteile möglichst reduzieren möchte.

Wer also an einer schnellen und direkten Schadensabwicklung interessiert ist, der wird sicherlich Gefallen an dieser Tarifvariante und den damit verbundenen Besonderheiten finden.

Comments are closed.