Deckungskarte
Die Deckungskarte wurde bis zum März 2008 benötigt, um ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle an- oder umzumelden. Diese bestand aus Papier und wurde dem Versicherungsnehmer auf Anfrage durch seine Versicherung in doppelter Ausführung ausgehändigt. Deshalb wurde die Deckungskarte unter anderem auch als Doppelkarte bezeichnet.
Mithilfe der Deckungskarte konnte der Versicherungsnehmer der Zulassungsstelle nachweisen, dass für das betreffende Fahrzeug eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Dabei war es nicht ausschlaggebend, ob die Versicherungsprämie bereits bezahlt wurde. Durch Aushändigung der Doppelkarte war die Versicherung verpflichtet, in der Übergangsphase für einen Schaden aufzukommen. Der erste Teil der Doppelkarte verblieb bei der Zulassungsstelle und der zweite Teil wurde an die betreffende Versicherung übersendet, zur Information über die Zulassung des Fahrzeugs.
Im März 2008 wurde die Deckungskarte durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) abgelöst. Diese besteht aus einem siebenstelligen Code aus Zahlen und Buchstaben. Der Versicherungsnehmer erhält die elektronische Versicherungsbestätigung von seiner Versicherung per Mail, telefonisch oder auch per Post. Durch Eingabe des Codes kann die Zulassungsstelle sofort alle wichtigen Angaben zur bestehenden Versicherung aufrufen. Dies beschleunigt den Anmeldeprozess erheblich.