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Bei der Abgasuntersuchung (AU) handelt es sich um die Überprüfung des Schadstoffausstoßes eines Autos. Fahrzeughalter sind gesetzlich verpflichtet, diese Untersuchung in regelmäßigen Abständen durchführen zu lassen. Nach der Erstzulassung eines Wagens unter 3,5 t zulässiger Gesamtmasse muss die erste Abgasuntersuchung (AU) nach 36 Monaten und danach alle 24 Monate vollzogen werden. Bei einem Fahrzeug über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse steht die AU hingegen alle 12 Monate an. Je nach Fahrzeugart und Katalysatortyp gelten unterschiedliche Messungsvorschriften und Grenzwerte. Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor wird einzig der Trübungswert des Abgases durch Ruß getestet. …