Autoversicherung wechseln
Nicht selten stellt man aufgrund von Angeboten oder durch einen Autoversicherung Vergleich fest, dass es zum Teil deutlich günstigere Autoversicherungen gibt, als man derzeit selber nutzt. Daher stellt sich natürlich auch für viele Versicherte die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen man eine Autoversicherung wechseln kann. Diesen möglichen Wechsel betreffend muss man zwischen dem Wechsel zum Ende der Laufzeit hin und dem vorzeitigen Wechsel im Rahmen eines Sonderkündigungsrechtes unterscheiden. Vor dem Wechsel: Vergleichen! Hier geht es zum kostenlosen Autoversicherungsrechner:
Wechsel der Autoversicherung zum Laufzeitende
Wie jeden Vertrag, so kann man natürlich auch den Vertrag zur Autoversicherung zum Laufzeitende hin unter Einhaltung der Kündigungsfrist beenden. Wann genau das jeweilige Vertragsende ist, steht sowohl im Versicherungsvertrag selber als auch in der Beitragsrechnung. In der Regel enden die Verträge im Bereich der Autoversicherung am 31.12. eines jeden Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt generell einen Monat hin zu diesem Vertragsende. Ist der Vertrag also am 31.12. fällig, muss der Versicherungsgesellschaft die Kündigung spätestens bis zum 30. November vorliegen. Ist dieser Zeitpunkt verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben zu versenden. Zudem sollte man natürlich generell erst dann kündigen, wenn man bereits einen neuen Versicherer gefunden hat.
Sonderkündigungsrecht bei der Autoversicherung
Neben der Kündigung zum Vertragsende gibt es noch einige Voraussetzungen, unter denen man den Vertrag vorzeitig kündigen kann, was auch als Sonderkündigungsrecht bezeichnet wird. In der Übersicht gibt es folgende Hauptgründe, warum man eine vorzeitige Beendigung des Vertrages vornehmen kann:
- Fahrzeugwechsel
- Prämienerhöhung
- Schadensfall
- Änderung der Vertragsbedingungen
Bei einem Fahrzeugwechsel bzw. einer Neuzulassung ist es so, dass man die Autoversicherung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort wechseln kann. Ein Sonderkündigungsrecht besteht ebenfalls für den Fall, dass man einen Versicherungsschaden hat. Dabei ist es für die Wirksamkeit des Kündigungsrechtes, dass mit einer Frist von einem Monat nach Beendigung der Bearbeitung des Schadensfalls seitens des Versicherers wirksam ist, unerheblich, ob der Versicherer den Schaden anerkannt hat oder nicht. Ein weiteres Sonderkündigungsrecht ist vorhanden, wenn die Versicherungsprämie erhöht werden soll, sich die Vertragsbedingungen ändern oder die Regional- und Typklassen geändert werden. Ab dem Zugang der Mitteilung dieser jeweiligen Änderung hat man dann ein Kündigungsrecht von einem Monat.
Vor der Kündigung vergleichen
Bevor Sie Ihre Autoversicherung kündigen, sollten Sie einen kostenlosen Autoversicherung Vergleich vornehmen.
Nutzen Sie die Möglichkeit zum Sparen in der Autoversicherung.